Über Uns
Unsere auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei steht Privatpersonen und Unternehmen in sämtlichen strafrechtlichen Belangen zur Seite. Wir vertreten dabei die Philosophie, dass Strafverteidigung Teamwork ist – Teamwork mit unseren Mandanten, aber auch Teamwork innerhalb unserer Kanzlei sowie mit externen Experten.
Es ist für uns selbstverständlich, dass unsere Mandanten einen Partner unserer Kanzlei als direkten Ansprechpartner haben.
Darüber hinaus werden in unseren regelmäßigen internen Abstimmungen die Fälle gemeinsam diskutiert und strategische Entscheidungen beraten. Dabei fließen die unterschiedlichen Ansätze, Erfahrungen und das Können unserer gesamten Kanzlei in den Fall ein. Unsere Mandanten profitieren damit von der gesamten Expertise und Schlagkraft unseres Teams.
Team
MAG.
NOAH McELHENEY
Rechtsanwalt
Partner
Spezialisierung
Strafrecht
Suchtmittelrecht
Haft- und Strafvollzugsrecht
Auslieferungsrecht
Verwaltungsstrafrecht
DR.
Alexander Prenner
Rechtsanwalt
Partner
Spezialisierung
Wirtschaftsstrafrecht
Korruptionsstrafrecht
Strafrecht
Rechtsmittelverfahren
Criminal Compliance
Mag.
Dominik Wild
Rechtsanwalt
Partner
Spezialisierung
Strafrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Korruptionsstrafrecht
Auslieferungsrecht
Verwaltungsstrafrecht
Kompetenzen
Kaum ein anderer Bereich der anwaltlichen Praxis ist so vielschichtig und herausfordernd wie die Verteidigung und Beratung in Strafsachen. Aus Sicht der Betroffenen geht es nicht selten um deren Freiheit. Auch die Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung sind enorm. Strafverfahren stellen von Beginn an eine Ausnahmesituation für die Betroffenen dar. Als ausschließlich auf Strafrecht spezialisierte Anwaltskanzlei stellen wir diesen hohen Anspruch der Strafverteidigung und unserer Mandanten sicher.
Mehr erfahrenHierbei handelt es sich um jenen Teil des Rechtssystems, der sich mit der Definition von Straftaten und den dafür vorgesehenen Strafen befasst. Es legt fest, welche Handlungen als strafbar gelten und welche Konsequenzen drohen. Zum allgemeinen Strafrecht zählen Straftaten wie Mord, Raub, Nötigung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung und vieles mehr.
Mehr erfahrenObwohl das Gesetz keine Definition des Wirtschafts- und Korruptionsstrafrechts enthält, handelt es sich hierbei um zwei wesentliche Bereiche des Strafrechts. Im Wirtschaftsstrafrecht hat man mit Tatbeständen wie etwa Untreue, Betrug, betrügerische Krida, wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Geldwäsche oder Bilanzdelikten zu tun. Zu den Korruptionsdelikten sind zB Amtsmissbrauch, Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Verbotene Intervention zu zählen.
Mehr erfahrenSeit 01.01.2006 können neben natürlichen Personen auch juristische Personen und Personengesellschaften (dh Unternehmen bzw Verbände) strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Dementsprechend können Unternehmen bzw Verbände von Strafverfolgung – gleichermaßen wie natürliche Personen – betroffen sein. Die speziellen Regelungen zur Strafbarkeit von Unternehmen bzw Verbänden finden sich im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.
Mehr erfahrenEs darf nicht übersehen werden, dass es im Zusammenhang mit Straftaten oftmals auch Personen gibt, denen durch die jeweilige Tat ein Schaden entstanden ist. Die Strafgesetze bezeichnen diese Betroffenen als „Opfer“. Um die eigenen Rechte und Ansprüche als Opfer in einem Strafverfahren durchsetzen zu können, ist ein sog Privatbeteiligtenanschluss erforderlich.
Mehr erfahrenDer Bereich „Compliance“ befasst sich mit der Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien, Standards und internen Regeln zur Vermeidung von Regelverstößen und rechtlichen Risiken in Unternehmen oder Organisationen. Ein funktionierendes Compliance-System ist nicht nur zur Minimierung (straf-)rechtlicher Risiken erforderlich. Vielmehr zeigt sich, dass Compliance-Verstöße auch dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit eines Unternehmens schaden können.
Mehr erfahrenNeben unserer Kerntätigkeit als Strafverteidiger und strafrechtliche Berater sind wir auch als Vortragende im Einsatz. In Vorträgen und Schulungen vermitteln wir sowohl strafrechtliches Grundwissen als auch Spezialkenntnisse zu einzelnen Materien. Dieser Tätigkeitsbereich komplettiert daher unsere Ausrichtung als Spezialkanzlei für Strafrecht und stellt den hohen Anspruch an die Qualität unserer Arbeit sicher.
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