Strafverteidigung

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Kaum ein anderer Bereich der anwaltlichen Praxis ist so vielschichtig und herausfordernd wie die Verteidigung und Beratung in Strafsachen. Aus Sicht der Betroffenen geht es nicht selten um deren Freiheit. Auch die Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung sind enorm. Strafverfahren stellen von Beginn an eine Ausnahmesituation für die Betroffenen dar.

Der Anspruch an eine gute Strafverteidigung ist daher hoch. Sie reicht vom juristischen und strategischen Geschick bis hin zur sozialen und psychologischen Kompetenz. Dabei ist auf den jeweiligen Einzelfall einzugehen und eine maßgeschneiderte Lösung und Vorgehensweise zu erarbeiten.

Der Strafverteidiger ist insbesondere der Fürsprecher des Betroffenen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und dem Gericht. Erfordert es der Einzelfall, dann auch gegenüber den Medien.

Dahs hält zutreffend fest, „Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates“. Auch wenn Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht zur Objektivität und Wahrheitsforschung verpflichtet sind, kann „Kampf um das Recht mit den Mitteln des Rechts“ erforderlich sein.

Als ausschließlich auf Strafrecht spezialisierte Anwaltskanzlei stellen wir diesen hohen Anspruch der Strafverteidigung und unserer Mandanten sicher. Wir behandeln jeden Einzelfall individuell und erarbeiten mit unseren Mandanten maßgeschneiderte Lösungen für die Ausnahmesituation, die ein Strafverfahren mit sich bringt. Wenn erforderlich, bedeutet das auch sachliche Kritik, Entschlossenheit und Kampf um die Rechte unserer Mandanten.

Ermittlungsverfahren

Zweck des Ermittlungsverfahrens ist die Klärung eines Tatverdachts. In der Folge entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie wegen einer Tat Anklage erhebt, von der Verfolgung zurücktritt (zB Diversion) oder das Verfahren sonst einstellt.

Ermittlungsverfahren werden in erster Linie von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei geführt, wobei der Staatsanwaltschaft die Leitungsfunktion zukommt. Die Kriminalpolizei nimmt in der Regel den Großteil der Ermittlungsarbeit vor und erstattet der Staatsanwaltschaft Berichte.

Ermittlungsmaßnahmen sind vielfältig und reichen von Beschuldigtenvernehmungen, Zeugenvernehmungen und Spurenauswertungen, bis hin zu Zwangsmaßnahmen, wie etwa Sicherstellungen, Telefonüberwachungen, Observationen uvm.

Da das Ermittlungsverfahren die Grundlage für den weiteren Fortgang eines Strafverfahrens bildet, ist hier bereits der Grundstein für eine erfolgreiche Strafverteidigung zu setzen. Wir empfehlen, eine möglichst frühzeitige Beiziehung eines Strafverteidigers, denn einmal gemachte Fehler können in der Folge nur schwer beseitigt werden.

Hauptverfahren

Das Hauptverfahren beginnt mit der Erhebung der Anklage. Zweck des Hauptverfahrens ist die Überprüfung der Anklage, um eine Entscheidung über den Ausgang eines Strafverfahrens fällen zu können. Dies geschieht in der Regel im Rahmen der Hauptverhandlung.

Je nach Straftat ist ein Einzelrichter, ein Schöffengericht oder ein Geschworenengericht zuständig. Die Staatsanwaltschaft tritt in der Hauptverhandlung als Ankläger auf. Der Angeklagte kann und teilweise muss sich durch einen Verteidiger vertreten lassen.

Im Rahmen der Hauptverhandlung macht sich das Gericht selbst einen unmittelbaren Eindruck vom Angeklagten und den jeweiligen Beweisen. Die hieraus gewonnenen Wahrnehmungen und Eindrücke fließen in die Urteilsfindung ein und bilden die Grundlage der Beweiswürdigung.

In diesem Stadium des Strafverfahrens spielt bei einer erfolgreichen Verteidigung juristisches Know-How, strategisches und psychologisches Geschick, Kreativität und Entschlossenheit eine entscheidende Rolle.

Wir bereiten unsere Mandanten auf Hauptverhandlungen bis ins kleinste Detail vor. Wir stellen damit sicher, dass Sie nicht nur auf die Fragen des Gerichts und der übrigen Beteiligten vorbereitet sind, sondern auch sonst wissen, was auf Sie zukommt.

Wir stehen dabei in jedem Moment hinter Ihnen, stellen die notwendigen (Beweis-)Anträge, befragen Zeugen sowie Sachverständige und verleihen Ihren Positionen und Argumenten Nachdruck sowie Gewicht.

Rechtsmittelverfahren

Werden Sie von einem Strafgericht verurteilt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Urteil durch ein Rechtsmittelgericht überprüfen zu lassen. Dies erfordert in aller Regel die rechtzeitige Anmeldung und Ausführung eines Rechtsmittels.

Je nachdem, welches Gericht das Urteil gefällt hat, stehen als Rechtsmittel Nichtigkeitsbeschwerde und/oder Berufung zur Verfügung. Mit einem Rechtsmittel kann nicht nur das Urteil an sich, sondern etwa auch die Höhe der verhängten Strafe angefochten werden. Im Rechtsmittelverfahren wird das erstinstanzliche Verfahren jedoch nicht wiederholt und (neue) Beweise aufgenommen, sondern es geht um die Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung.

Die Argumente, die gegen ein erstinstanzliches Urteil erfolgreich ins Treffen geführt werden können, sind daher begrenzt. Folglich ist es entscheidend zu wissen, was und wie man Kritik an einem Urteil im Rahmen eines Rechtsmittels vorbringt.

Durch unsere Spezialisierung auf Strafrecht haben wir die Erfahrung und wissen, wo im erstinstanzlichen Verfahren Fehler passieren und worin Urteile oft mit Mängeln behaftet sind. Wir haben dabei ein Auge fürs Detail und schaffen es mit unserer fachlichen Expertise auch, die kleinsten Fehler in Urteilen zu finden. Gerade dieser Umstand kann im Bereich des Rechtsmittelverfahrens oftmals den entscheidenden Unterschied ausmachen.

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Hierbei handelt es sich um jenen Teil des Rechtssystems, der sich mit der Definition von Straftaten und den dafür vorgesehenen Strafen befasst. Es legt fest, welche Handlungen als strafbar gelten und welche Konsequenzen drohen. Zum allgemeinen Strafrecht zählen Straftaten wie Mord, Raub, Nötigung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung und vieles mehr.

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Obwohl das Gesetz keine Definition des Wirtschafts- und Korruptionsstrafrechts enthält, handelt es sich hierbei um zwei wesentliche Bereiche des Strafrechts. Im Wirtschaftsstrafrecht hat man mit Tatbeständen wie etwa Untreue, Betrug, betrügerische Krida, wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Geldwäsche oder Bilanzdelikten zu tun. Zu den Korruptionsdelikten sind zB Amtsmissbrauch, Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Verbotene Intervention zu zählen.

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Seit 01.01.2006 können neben natürlichen Personen auch juristische Personen und Personengesellschaften (dh Unternehmen bzw Verbände) strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Dementsprechend können Unternehmen bzw Verbände von Strafverfolgung – gleichermaßen wie natürliche Personen – betroffen sein. Die speziellen Regelungen zur Strafbarkeit von Unternehmen bzw Verbänden finden sich im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.

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Es darf nicht übersehen werden, dass es im Zusammenhang mit Straftaten oftmals auch Personen gibt, denen durch die jeweilige Tat ein Schaden entstanden ist. Die Strafgesetze bezeichnen diese Betroffenen als „Opfer“. Um die eigenen Rechte und Ansprüche als Opfer in einem Strafverfahren durchsetzen zu können, ist ein sog Privatbeteiligtenanschluss erforderlich.

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Der Bereich „Compliance“ befasst sich mit der Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien, Standards und internen Regeln zur Vermeidung von Regelverstößen und rechtlichen Risiken in Unternehmen oder Organisationen. Ein funktionierendes Compliance-System ist nicht nur zur Minimierung (straf-)rechtlicher Risiken erforderlich. Vielmehr zeigt sich, dass Compliance-Verstöße auch dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit eines Unternehmens schaden können.

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Neben unserer Kerntätigkeit als Strafverteidiger und strafrechtliche Berater sind wir auch als Vortragende im Einsatz. In Vorträgen und Schulungen vermitteln wir sowohl strafrechtliches Grundwissen als auch Spezialkenntnisse zu einzelnen Materien. Dieser Tätigkeitsbereich komplettiert daher unsere Ausrichtung als Spezialkanzlei für Strafrecht und stellt den hohen Anspruch an die Qualität unserer Arbeit sicher.

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