Unternehmensstrafrecht

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Seit 01.01.2006 können neben natürlichen Personen auch juristische Personen und Personengesellschaften (dh Unternehmen bzw Verbände) strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Dementsprechend können Unternehmen bzw Verbände von Strafverfolgung – gleichermaßen wie natürliche Personen – betroffen sein.

Die speziellen Regelungen zur Strafbarkeit von Unternehmen bzw Verbänden finden sich im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. Dieses ist mittlerweile ein integraler Bestandteil des österreichischen Strafrechtssystems. Die Anwendungspraxis und Bedeutung des Unternehmensstrafrechts nehmen laufend zu. Vor allem die zuletzt erfolgte Anhebung der möglichen Verbandsgeldbußen wird auch in Zukunft den Bereich des Unternehmensstrafrechts weiter in den Fokus rücken.

Vor diesem Hintergrund wird neben strafrechtlichem Risikomanagement und Präventionsberatung für Unternehmen die Vertretung von Verbänden in Strafverfahren selbst – sowohl im Ermittlungs-, Haupt- als auch im Rechtsmittelverfahren – intensiv nachgefragt.

Die Verteidigungsstrategien und Verteidigungsmöglichkeiten gleichen in vieler Hinsicht jenen von natürlichen Personen, reichen aber oftmals darüber hinaus. Dies einerseits, zumal der Sachverhalt in Richtung der jeweiligen Entscheidungsträger- oder Mitarbeitertat zu prüfen ist. Andererseits gilt aber auch den Fragen eines Organisationsverschuldens und des Nachtatverhaltens (etwa Mitwirkung an der Sachverhaltsaufklärung und Organisationsänderungen) bei der Verteidigung von Verbänden besonderes Augenmerk.

Unsere Kanzlei hat sich neben der Vertretung von natürlichen Personen auf die strafrechtliche Beratung und Verteidigung von Unternehmen sowie Verbänden spezialisiert. Gerne stehen wir Ihnen im Bereich des Unternehmensstrafrechts als Rechtsberater und Verteidiger zur Seite. Durch unser Expertennetzwerk sind wir dabei auch in der Lage, neben der Vertretung der Verbandsinteressen die Verteidigung der betroffenen Individuen zu koordinieren und abzustimmen.

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Kaum ein anderer Bereich der anwaltlichen Praxis ist so vielschichtig und herausfordernd wie die Verteidigung und Beratung in Strafsachen. Aus Sicht der Betroffenen geht es nicht selten um deren Freiheit. Auch die Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung sind enorm. Strafverfahren stellen von Beginn an eine Ausnahmesituation für die Betroffenen dar. Als ausschließlich auf Strafrecht spezialisierte Anwaltskanzlei stellen wir diesen hohen Anspruch der Strafverteidigung und unserer Mandanten sicher.

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Hierbei handelt es sich um jenen Teil des Rechtssystems, der sich mit der Definition von Straftaten und den dafür vorgesehenen Strafen befasst. Es legt fest, welche Handlungen als strafbar gelten und welche Konsequenzen drohen. Zum allgemeinen Strafrecht zählen Straftaten wie Mord, Raub, Nötigung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung und vieles mehr.

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Obwohl das Gesetz keine Definition des Wirtschafts- und Korruptionsstrafrechts enthält, handelt es sich hierbei um zwei wesentliche Bereiche des Strafrechts. Im Wirtschaftsstrafrecht hat man mit Tatbeständen wie etwa Untreue, Betrug, betrügerische Krida, wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Geldwäsche oder Bilanzdelikten zu tun. Zu den Korruptionsdelikten sind zB Amtsmissbrauch, Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Verbotene Intervention zu zählen.

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Es darf nicht übersehen werden, dass es im Zusammenhang mit Straftaten oftmals auch Personen gibt, denen durch die jeweilige Tat ein Schaden entstanden ist. Die Strafgesetze bezeichnen diese Betroffenen als „Opfer“. Um die eigenen Rechte und Ansprüche als Opfer in einem Strafverfahren durchsetzen zu können, ist ein sog Privatbeteiligtenanschluss erforderlich.

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Der Bereich „Compliance“ befasst sich mit der Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien, Standards und internen Regeln zur Vermeidung von Regelverstößen und rechtlichen Risiken in Unternehmen oder Organisationen. Ein funktionierendes Compliance-System ist nicht nur zur Minimierung (straf-)rechtlicher Risiken erforderlich. Vielmehr zeigt sich, dass Compliance-Verstöße auch dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit eines Unternehmens schaden können.

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Neben unserer Kerntätigkeit als Strafverteidiger und strafrechtliche Berater sind wir auch als Vortragende im Einsatz. In Vorträgen und Schulungen vermitteln wir sowohl strafrechtliches Grundwissen als auch Spezialkenntnisse zu einzelnen Materien. Dieser Tätigkeitsbereich komplettiert daher unsere Ausrichtung als Spezialkanzlei für Strafrecht und stellt den hohen Anspruch an die Qualität unserer Arbeit sicher.

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