Vorträge / Schulungen

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Neben unserer Kerntätigkeit als Strafverteidiger und strafrechtliche Berater sind wir auch als Vortragende im Einsatz. In Vorträgen und Schulungen vermitteln wir sowohl strafrechtliches Grundwissen wie auch Spezialkenntnisse zu einzelnen Materien.

Durch unsere Vortrags- und Schulungstätigkeit stellen wir sicher, auch die Basics nicht aus dem Auge zu verlieren und stets am aktuellsten Stand der strafrechtlichen Entwicklungen zu sein. Dieser Tätigkeitsbereich komplettiert daher unsere Ausrichtung als Spezialkanzlei für Strafrecht und stellt den hohen Anspruch an die Qualität unserer Arbeit sicher.

Mitarbeiterschulungen

Die Vielschichtigkeit und die Komplexität strafrechtlicher Fallstricke sind schwer überschaubar. Oft treten strafrechtliche Sachverhalte in Bereichen auf, welche als „sicher“ und „unproblematisch“ eingestuft werden. Insbesondere mangelndes Problembewusstsein ist dabei oft der Hintergrund und (Mit-)Ursache strafrechtlicher Anwendungsfälle. Präventive (Mitarbeiter-)Schulungen stellen sicher, dass entsprechendes Bewusstsein für strafrechtliche Risiken und mögliche Verantwortlichkeiten geschaffen wird.

Dies vermittelt Einzelpersonen neben dem erforderlichen Problembewusstsein auch Sicherheit bei ihrer Aufgabenerfüllung. Für Unternehmen bzw Verbände erscheinen Mitarbeiterschulungen nicht nur aus präventiver Sicht erforderlich. Sie stellen vielmehr einen der Grundpfeiler einer ordnungsgemäßen und sorgfältigen Organisation dar und können letztlich bei der strafrechtlichen Verantwortlichkeit eines Verbandes entscheidend sein.

Vorträge

Im Rahmen von Vorträgen beschäftigen wir uns sowohl mit den Grundlagen des Strafrechts wie auch mit Spezialthemen und konkreten Einzelfällen. Unsere Zielgruppe reicht dabei von Studenten bis hin zu Richtern, Staatsanwälten und Fachexperten. Durch innovative Vortragstechniken und praxisnahe Themenaufbereitung sind wir dabei stets bemüht, unser Publikum mitzureißen und Wissen zu vermitteln.

Mit unserem umfangreichen Netzwerk an fachlichen Experten sind wir auch in der Lage, materienübergreifend Vorträge zu gestalten und das richtige Vortragsteam für Sie bereitzustellen.

weitere

Kaum ein anderer Bereich der anwaltlichen Praxis ist so vielschichtig und herausfordernd wie die Verteidigung und Beratung in Strafsachen. Aus Sicht der Betroffenen geht es nicht selten um deren Freiheit. Auch die Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung sind enorm. Strafverfahren stellen von Beginn an eine Ausnahmesituation für die Betroffenen dar. Als ausschließlich auf Strafrecht spezialisierte Anwaltskanzlei stellen wir diesen hohen Anspruch der Strafverteidigung und unserer Mandanten sicher.

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Hierbei handelt es sich um jenen Teil des Rechtssystems, der sich mit der Definition von Straftaten und den dafür vorgesehenen Strafen befasst. Es legt fest, welche Handlungen als strafbar gelten und welche Konsequenzen drohen. Zum allgemeinen Strafrecht zählen Straftaten wie Mord, Raub, Nötigung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung und vieles mehr.

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Obwohl das Gesetz keine Definition des Wirtschafts- und Korruptionsstrafrechts enthält, handelt es sich hierbei um zwei wesentliche Bereiche des Strafrechts. Im Wirtschaftsstrafrecht hat man mit Tatbeständen wie etwa Untreue, Betrug, betrügerische Krida, wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Geldwäsche oder Bilanzdelikten zu tun. Zu den Korruptionsdelikten sind zB Amtsmissbrauch, Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Verbotene Intervention zu zählen.

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Seit 01.01.2006 können neben natürlichen Personen auch juristische Personen und Personengesellschaften (dh Unternehmen bzw Verbände) strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Dementsprechend können Unternehmen bzw Verbände von Strafverfolgung – gleichermaßen wie natürliche Personen – betroffen sein. Die speziellen Regelungen zur Strafbarkeit von Unternehmen bzw Verbänden finden sich im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.

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Es darf nicht übersehen werden, dass es im Zusammenhang mit Straftaten oftmals auch Personen gibt, denen durch die jeweilige Tat ein Schaden entstanden ist. Die Strafgesetze bezeichnen diese Betroffenen als „Opfer“. Um die eigenen Rechte und Ansprüche als Opfer in einem Strafverfahren durchsetzen zu können, ist ein sog Privatbeteiligtenanschluss erforderlich.

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Der Bereich „Compliance“ befasst sich mit der Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien, Standards und internen Regeln zur Vermeidung von Regelverstößen und rechtlichen Risiken in Unternehmen oder Organisationen. Ein funktionierendes Compliance-System ist nicht nur zur Minimierung (straf-)rechtlicher Risiken erforderlich. Vielmehr zeigt sich, dass Compliance-Verstöße auch dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit eines Unternehmens schaden können.

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