Strafrecht

Nehmen Sie jetzt
Kontakt auf.

Allgemeines Strafrecht

Strafrecht ist jener Teil des Rechtssystems, der sich mit der Definition von Straftaten und den dafür vorgesehenen Strafen befasst. Es legt fest, welche Handlungen als strafbar gelten und welche Konsequenzen drohen. Im Strafrecht werden Straftaten in verschiedene Kategorien eingeteilt, je nach ihrer Schwere und den damit verbundenen Sanktionen. Dazu gehören im allgemeinen Strafrecht Verbrechen wie Mord, Raub und schwere Nötigung, aber auch Vergehen wie Diebstahl, Sachbeschädigung oder fahrlässige Körperverletzung. Strafrechtliche Sanktionen können von Geldstrafen über Freiheitsstrafen bis hin zu lebenslangen Haftstrafen reichen.

Das Strafrecht soll dazu dienen, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten, das Gemeinwohl zu schützen und das Rechtsempfinden der Gesellschaft zu wahren. Die von staatlicher Seite angestrebte Aufrechterhaltung dieser öffentlichen Ordnung und des Gemeinwohls kann sich aber mit der Interessenslage und der Wahrung individueller Rechte der Einzelperson schlagen.

Gerade Einzelpersonen stehen häufig dem übermächtig wirkenden Staat gegenüber und sind mit erhobenen Vorwürfen und deren Folgen sowie dem staatlichen Vorgehen, wie Festnahmen oder Hausdurchsuchungen, massiv überfordert. Wird man seitens der Behörden mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert, ist es daher dringend geboten, sich schleunigst rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte zu wahren und den bestmöglichen Verfahrensausgang zu sichern. Keinesfalls sollte man unvorbereitet und ohne rechtlichen Beistand zu einer polizeilichen Beschuldigteneinvernahme oder gar Gerichtsverhandlung erscheinen.

MPW Rechtsanwälte sind auf die Besonderheiten des Strafrechts spezialisiert und entwickeln maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten sind.

Suchtmittelrecht

Das österreichische Suchtmittelrecht stellt einen in der täglichen Praxis überaus bedeutsamen Teilbereich des allgemeinen Strafrechts dar, welcher spezifische Eigenheiten mit sich bringt. Verteidigung im Zusammenhang mit Suchtmitteldelikten verlangt ein gründliches Verständnis für die relevanten Gesetze, Verordnungen und bereichsspezifische Praxis.

Das zentralste Regelwerk im Zusammenhang mit Suchtmitteln ist das Suchtmittelgesetz (SMG), welches auch die für den Umgang und Handel mit Suchtmitteln einschlägigen Strafbestimmungen enthält. Die Strafbestimmungen stellen auf die Suchtgiftgrenzmengenverordnung (SGV) ab. Insbesondere beim Umgang mit Suchtgift im öffentlichen Raum oder bei Überschreitung gewisser Mengen an Suchtgift drohen empfindliche Freiheitsstrafen, weshalb ein umgehendes Einschreiten und umfassende rechtliche Beratung dringend geboten sind.

Suchtmittelkriminalität geht zudem regelmäßig mit Suchterkrankungen einher. Gesundheitsbezogene Maßnahmen und Therapie statt Strafe stellen gesetzlich verankerte Möglichkeiten dar, die Sucht des Betroffenen als Auslöser seiner Straffälligkeit zu behandeln, anstatt ihn rehabilitationshindernder Freiheitsstrafen zu unterwerfen. Ziel ist es dabei, die Ursache der Delinquenz an der Wurzel zu packen, anstatt das bloße Symptom der Straffälligkeit durch Freiheitsentzug zu verstecken. MPW Rechtsanwälte steht in regelmäßigen Austausch und Kontakt mit Einrichtungen, die es sich zum Ziel gemacht haben, ihre Patienten in der Wiedererlangung eines Lebens frei von Sucht zu unterstützen und stellt bei Wunsch und Bedarf den Kontakt zwischen Mandanten und der für den konkreten Fall passenden Einrichtung her.

Auslieferungsrecht

In der heutigen globalisierten Welt nimmt die Bedeutung grenzüberschreitender Straftaten und die internationale Zusammenarbeit in deren Bekämpfung zu. Das Auslieferungsrecht ist ein fundamentales Element im internationalen Recht, das die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ländern in strafrechtlichen Angelegenheiten regelt. Es ermöglicht die Überstellung von Personen, die eines Verbrechens verdächtigt oder angeklagt sind, von einem Staat in einen anderen zur Strafverfolgung oder zur Vollstreckung einer bereits verhängten Strafe.

Auslieferungsrecht basiert auf bilateralen oder multilateralen Verträgen zwischen Ländern. Diese Verträge legen die Bedingungen fest, unter denen Auslieferungen erfolgen können, einschließlich der aufgeführten Straftaten, der Verfahren und der Ausnahmen.  Wenn ein Land die Auslieferung einer Person beantragt, muss das ersuchte Land prüfen, ob die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Dies umfasst die Überprüfung des Rechtshilfeersuchens unter Einhaltung der Menschenrechte. Innerhalb der Europäischen Union wurde der Europäische Haftbefehl entwickelt, um Auslieferungsverfahren zwischen Mitgliedstaaten zu beschleunigen. Im Gegensatz zu traditionellen Auslieferungsverfahren, die oft Jahre dauern können, ermöglicht der europäische Haftbefehl eine raschere Überstellung von Verdächtigen oder Verurteilten zwischen den Mitgliedstaaten.

Die gegenseitige Anerkennung ist ein zentraler Grundsatz des Europäischen Haftbefehls. Dies bedeutet, dass die Gerichte und Behörden eines Mitgliedstaats die Entscheidungen und Anordnungen eines anderen Mitgliedstaats grundsätzlich anerkennen müssen, ohne eine erneute Prüfung der zugrundeliegenden Fakten vorzunehmen. Obwohl der Europäische Haftbefehl darauf abzielt, die Effizienz der justiziellen Zusammenarbeit zu verbessern, müssen trotzdem die Grundrechte und rechtsstaatlichen Prinzipien gewahrt bleiben.

Sowohl bei Auslieferungsersuchen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union als auch von Drittstaaten ist es jedoch wichtig, die im Auslieferungsverfahren geltenden Rechte des Betroffenen durchzusetzen. Diese Rechte und Argumente basieren mitunter auf einem undurchsichtig wirkenden Dickicht von Falljudikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Oftmals ist auch die Kooperation mit einem im Zielstaat tätigen Verteidiger zielführend.

MPW Rechtsanwälte unterstützt und berät Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Auslieferungsverfahren.

Verwaltungsstrafrecht

Das Verwaltungsstrafrecht in Österreich umfasst die rechtlichen Bestimmungen und Verfahren zur Ahndung von Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften und Regelungen durch Verwaltungsbehörden. Im Gegensatz zum gerichtlichen Strafrecht, das die Bestrafung von strafbaren Handlungen durch die Strafjustiz verfolgt, zielt das Verwaltungsstrafrecht darauf ab, Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften zu sanktionieren.

Die Folgen für Verwaltungsübertretungen können Geldbußen, Verwaltungsstrafen, Beschlagnahmungen von Gegenständen, die Auferlegung von Verwaltungsstrafverfahrenskosten und andere Maßnahmen umfassen.

Oft ist es sinnvoll, die Entscheidung einer in erster Instanz zuständigen Behörde anzufechten, um eine Aufhebung des Strafbescheids oder zumindest eine Strafminderung sicherzustellen.

MPW Rechtsanwälte verhelfen Ihnen auch in Angelegenheiten des Verwaltungsstrafrechts zu Ihrem guten Recht.

weitere

Kaum ein anderer Bereich der anwaltlichen Praxis ist so vielschichtig und herausfordernd wie die Verteidigung und Beratung in Strafsachen. Aus Sicht der Betroffenen geht es nicht selten um deren Freiheit. Auch die Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung sind enorm. Strafverfahren stellen von Beginn an eine Ausnahmesituation für die Betroffenen dar. Als ausschließlich auf Strafrecht spezialisierte Anwaltskanzlei stellen wir diesen hohen Anspruch der Strafverteidigung und unserer Mandanten sicher.

Mehr erfahren

Obwohl das Gesetz keine Definition des Wirtschafts- und Korruptionsstrafrechts enthält, handelt es sich hierbei um zwei wesentliche Bereiche des Strafrechts. Im Wirtschaftsstrafrecht hat man mit Tatbeständen wie etwa Untreue, Betrug, betrügerische Krida, wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Geldwäsche oder Bilanzdelikten zu tun. Zu den Korruptionsdelikten sind zB Amtsmissbrauch, Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Verbotene Intervention zu zählen.

Mehr erfahren

Seit 01.01.2006 können neben natürlichen Personen auch juristische Personen und Personengesellschaften (dh Unternehmen bzw Verbände) strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Dementsprechend können Unternehmen bzw Verbände von Strafverfolgung – gleichermaßen wie natürliche Personen – betroffen sein. Die speziellen Regelungen zur Strafbarkeit von Unternehmen bzw Verbänden finden sich im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.

Mehr erfahren

Es darf nicht übersehen werden, dass es im Zusammenhang mit Straftaten oftmals auch Personen gibt, denen durch die jeweilige Tat ein Schaden entstanden ist. Die Strafgesetze bezeichnen diese Betroffenen als „Opfer“. Um die eigenen Rechte und Ansprüche als Opfer in einem Strafverfahren durchsetzen zu können, ist ein sog Privatbeteiligtenanschluss erforderlich.

Mehr erfahren

Der Bereich „Compliance“ befasst sich mit der Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien, Standards und internen Regeln zur Vermeidung von Regelverstößen und rechtlichen Risiken in Unternehmen oder Organisationen. Ein funktionierendes Compliance-System ist nicht nur zur Minimierung (straf-)rechtlicher Risiken erforderlich. Vielmehr zeigt sich, dass Compliance-Verstöße auch dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit eines Unternehmens schaden können.

Mehr erfahren

Neben unserer Kerntätigkeit als Strafverteidiger und strafrechtliche Berater sind wir auch als Vortragende im Einsatz. In Vorträgen und Schulungen vermitteln wir sowohl strafrechtliches Grundwissen als auch Spezialkenntnisse zu einzelnen Materien. Dieser Tätigkeitsbereich komplettiert daher unsere Ausrichtung als Spezialkanzlei für Strafrecht und stellt den hohen Anspruch an die Qualität unserer Arbeit sicher.

Mehr erfahren