Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht

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Obwohl das Gesetz keine Definition des Wirtschafts- und Korruptionsstrafrechts enthält, handelt es sich hierbei um zwei wesentliche Bereiche des Strafrechts.

Im Wirtschaftsstrafrecht hat man mit Tatbeständen wie etwa Untreue, Betrug, betrügerische Krida, wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Geldwäsche oder Bilanzdelikten zu tun. Zu den Korruptionsdelikten sind zB Amtsmissbrauch, Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Verbotene Intervention zu zählen.

In der Praxis zeichnen sich Wirtschafts- und Korruptionsstrafverfahren vor allem durch ihre Komplexität, Umfang und Dauer aus. Auf Seiten der Strafverfolgungsbehörden hat man in diesen Bereichen häufig mit der Zentralen Staatsanwaltschaft für Wirtschaft und Korruption (WKStA) wie auch Sondereinheiten der Kriminalpolizei (zB Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung) zu tun.

Eine der Hauptaufgaben der Strafverteidigung in Wirtschafts- und Korruptionsstrafverfahren ist die Durchleuchtung sowie Aufbereitung komplexer Sachverhalte und die verständliche sowie stichhaltige Kommunikation der Verteidigungsargumente gegenüber Strafverfolgungsbehörden und Gerichten. Dabei ist auch die Entwicklung, Vorbereitung und Umsetzung einer Verteidigungsstrategie von besonderer Bedeutung. Dies kann auch die Einbindung und Abstimmung mit Privatsachverständigen, PR- bzw Medien-Beratern, IT-Experten, etc, erfordern.

Unsere Kanzlei verfügt in diesem Zusammenhang über langjährige (Verteidigungs-)Erfahrung, das erforderliche Fachwissen und Netzwerk. Da unsere Kanzlei in sämtlichen Bereichen des Strafrechts tätig ist, stellen wir auch die grundlegende Expertise sicher, welche die Basis einer erfolgreichen Verteidigung in Wirtschafts- und Korruptionsstrafsachen darstellt. Durch unser Konzept als Verteidigerkanzlei profitieren Sie dabei von der ganzen Schlagkraft unseres Teams.

Hausdurchsuchung

Der Beginn eines Strafverfahrens ist oftmals bereits für dessen Ausgang entscheidend. Deswegen gilt es insbesondere in diesem Stadium, die richtigen Entscheidungen zu treffen, die richtige Strategie zu wählen und (Verteidigungs-)Schritte zu setzen.

Beschuldigte (bzw sonst Betroffene) erfahren von den geführten Strafverfahren häufig erstmals im Zusammenhang mit der Durchführung von Hausdurchsuchungen. Hausdurchsuchungen sind daher meist überraschend und stellen eine große Belastung dar.

Unser Team steht Betroffenen in diesem Zusammenhang schnellstmöglich zur Seite. Dies nimmt diesen Situationen den Druck und stellt sicher, dass Ihre Rechte und Verteidigungsmöglichkeiten bestmöglich gewahrt sind.

Unsere Empfehlung ist, bestehen Sie auf die Beiziehung eines Rechtsanwalts und ersuchen Sie die Ermittlungsbehörden bis zu dessen Eintreffen mit der Hausdurchsuchung zu warten.

Um alles Weitere kümmert sich unser Team.

Untersuchungsausschuss

Gerade in den letzten Jahren hat es zahlreiche Untersuchungsausschüsse sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene gegeben.

Untersuchungsausschüsse befassen sich mit Vorgängen im Bereich der Vollziehung und sollen bestimmte Entwicklungen oder getroffene Entscheidungen überprüfen. Grundsätzlich geht es darum, politische Verantwortungen zu eruieren.

Kern der Untersuchungsausschüsse ist die Befragung von Auskunftspersonen, welche hierzu eine Vertrauensperson beiziehen können.

Vor dem Hintergrund, dass Auskunftspersonen häufig auch im Fokus der Strafverfolgungsbehörden stehen und eine strafrechtliche Verfolgung befürchten, ist eine rechtliche Beratung und Vorbereitung im Vorfeld einer Befragung zu empfehlen.

Unsere Kanzlei steht Ihnen in diesem Zusammenhang sowohl im Vorfeld einer Befragung wie auch in einer Befragung selbst zur Seite. Neben der Wahrung Ihrer Rechte und Interessen stellen wir sicher, die Gefahr einer Strafbarkeit nach § 288 StGB, wegen einer falschen Aussage vor einem Untersuchungsausschuss zu minimieren.

Finanzstrafrecht

Auch Verstöße gegen Steuergesetze können zu strafrechtlichen Konsequenzen und Sanktionen führen. Dabei ist Steuer-Strafrecht, ungeachtet seiner Zugehörigkeit zum Strafrecht, zuallererst Steuerrecht. Dementsprechend sind in diesem Bereich in erster Linie Steuerberater und auf Steuerrecht spezialisierte Anwälte tätig. Bei vorsätzlich begangenen Finanzdelikten mit einem Hinterziehungsbetrag von mehr als EUR 150.000,- werden diese vom (Straf-)Gericht geahndet.

Spätestens in diesem Zusammenhang reicht eine steuerrechtliche Expertise alleine nicht mehr aus. Insbesondere im Bereich des gerichtlichen Finanzstrafverfahrens bedarf eine erfolgreiche Verteidigung und Interessenwahrung ein umfassendes strafrechtliches Know-How.

Unsere Kanzlei wird in (gerichtlichen) Finanzstrafverfahren regelmäßig als Verteidiger beigezogen und stellt die erforderliche strafrechtliche Expertise sicher.

weitere

Kaum ein anderer Bereich der anwaltlichen Praxis ist so vielschichtig und herausfordernd wie die Verteidigung und Beratung in Strafsachen. Aus Sicht der Betroffenen geht es nicht selten um deren Freiheit. Auch die Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung sind enorm. Strafverfahren stellen von Beginn an eine Ausnahmesituation für die Betroffenen dar. Als ausschließlich auf Strafrecht spezialisierte Anwaltskanzlei stellen wir diesen hohen Anspruch der Strafverteidigung und unserer Mandanten sicher.

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Hierbei handelt es sich um jenen Teil des Rechtssystems, der sich mit der Definition von Straftaten und den dafür vorgesehenen Strafen befasst. Es legt fest, welche Handlungen als strafbar gelten und welche Konsequenzen drohen. Zum allgemeinen Strafrecht zählen Straftaten wie Mord, Raub, Nötigung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung und vieles mehr.

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Seit 01.01.2006 können neben natürlichen Personen auch juristische Personen und Personengesellschaften (dh Unternehmen bzw Verbände) strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Dementsprechend können Unternehmen bzw Verbände von Strafverfolgung – gleichermaßen wie natürliche Personen – betroffen sein. Die speziellen Regelungen zur Strafbarkeit von Unternehmen bzw Verbänden finden sich im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.

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Es darf nicht übersehen werden, dass es im Zusammenhang mit Straftaten oftmals auch Personen gibt, denen durch die jeweilige Tat ein Schaden entstanden ist. Die Strafgesetze bezeichnen diese Betroffenen als „Opfer“. Um die eigenen Rechte und Ansprüche als Opfer in einem Strafverfahren durchsetzen zu können, ist ein sog Privatbeteiligtenanschluss erforderlich.

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Der Bereich „Compliance“ befasst sich mit der Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien, Standards und internen Regeln zur Vermeidung von Regelverstößen und rechtlichen Risiken in Unternehmen oder Organisationen. Ein funktionierendes Compliance-System ist nicht nur zur Minimierung (straf-)rechtlicher Risiken erforderlich. Vielmehr zeigt sich, dass Compliance-Verstöße auch dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit eines Unternehmens schaden können.

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Neben unserer Kerntätigkeit als Strafverteidiger und strafrechtliche Berater sind wir auch als Vortragende im Einsatz. In Vorträgen und Schulungen vermitteln wir sowohl strafrechtliches Grundwissen als auch Spezialkenntnisse zu einzelnen Materien. Dieser Tätigkeitsbereich komplettiert daher unsere Ausrichtung als Spezialkanzlei für Strafrecht und stellt den hohen Anspruch an die Qualität unserer Arbeit sicher.

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