Der Bereich „Compliance“ befasst sich mit der Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien, Standards und internen Regeln zur Vermeidung von Regelverstößen und rechtlichen Risiken in Unternehmen oder Organisationen. Es umfasst die Entwicklung, Implementierung und Aufrechterhaltung von Maßnahmen und Prozessen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden.
Ein funktionierendes Compliance-System ist nicht nur zur Minimierung (straf-)rechtlicher Risiken erforderlich. Vielmehr zeigt sich, dass Compliance-Verstöße auch dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit eines Unternehmens schaden können.
Gerade im Bereich von Compliance-Richtlinien und Compliance-Standards gibt es laufend Neuerungen und Weiterentwicklungen. In diesem Zusammenhang sind etwa auf die umfassenden Vorgaben aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) zu verweisen, welche Unternehmen zur Einführung einer ganzen Reihe an Maßnahmen verpflichten.
Compliance-Regelungen haben aber nicht nur aus unternehmerischer und organisatorischer Sicht Bedeutung. Die Etablierung und Sicherstellung einer umfassenden Compliance-Struktur ist insbesondere auch aus strafrechtlicher Sicht erforderlich, um Risiken einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu minimieren.
Im Hinblick auf den vielschichtigen Themenbereich „Compliance“ konzentriert sich unsere Tätigkeit auf die Beratung und Umsetzung einer sog „Criminal-Compliance“. Hierbei geht es im Speziellen darum, einer (verwaltungs-) strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und Verbänden bei Rechtsverstößen entgegenzuwirken.
Wir machen es uns in diesem Bereich zur Aufgabe, unseren Mandanten als Rechtsberater und Sparring-Partner zur Seite zu stehen, um klare, strukturierte und sachgerechte Vorgaben und Richtlinien zu etablieren und fortzuentwickeln, welche den spezifischen Anforderungen und Risiken des jeweiligen Unternehmens gerecht werden.
Präventivberatung
Im Zusammenhang mit unserer Präventivberatung prüfen und analysieren wir für unsere Mandanten Risikobereiche und kritische Einzelfälle. Hierdurch können in einem frühen Stadium strafrechtliche Risiken abgeschätzt und eingeordnet werden. Erfahrungsgemäß lassen sich gerade in einem Vorstadium präventive Maßnahmen leichter identifizieren und Vorkehrungen treffen, um strafrechtliche Verantwortlichkeiten zu verhindern.
Oftmals geht es aber bei der Präventivberatung nicht nur, um die Verhinderung von Verantwortlichkeiten, sondern auch um die Bereitstellung einer Guideline, wie im Falle eines Strafverfahrens und damit verbundenen Zwangsmaßnahmen (Hausdurchsuchungen, Vernehmungen, Sicherstellungen, etc) vorzugehen ist. Wir klären unsere Mandanten darüber auf, was sie zu erwarten haben, welche Rechte ihnen hierbei zukommen und wie sie sich verhalten sollten. Das Durchspielen derartiger Situationen bereitet den Ernstfall vor und hilft üblichen Fehlerquellen vorzukehren.
Hierbei arbeiten wir mit den unterschiedlichen Stakeholdern von Unternehmen und Verbänden zusammen. Das Ziel strafrechtlicher Präventivberatung ist dabei, eine frühzeitige Einordnung unternehmerischer Entscheidungen aus strafrechtlicher Sicht zu ermöglichen und eine Entscheidungs-Richtschnur bereitzustellen. Dadurch können wirtschaftliche wie auch menschliche Belastungen und Nachteile, welche mit einem Strafverfahren verbunden sind, in einem Frühstadium verhindert werden.
Interne Untersuchungen
Oft zeichnen sich strafrechtliche Vorwürfe und Verdachtsmomente schon ab, bevor eine Strafverfolgungsbehörde davon Kenntnis erlangt hat. Dabei erscheint es in der Regel zielführend, derartigen Auffälligkeiten frühzeitig – unternehmensintern – nachzugehen und diese zu untersuchen. Die Kenntnis des Sachverhalts ist nicht nur für die weitere Strategie und Verantwortung entscheidend, sondern kann insbesondere der Wahrung des Ansehens eines betroffenen Unternehmens dienen.
Interne Untersuchungen sind in anderen Rechtsordnungen als Bestandteil der Strafverteidigung kaum wegzudenken und gewinnen auch in Österreich zunehmend an Bedeutung. Dies zumal bei der Beurteilung der Schuldfrage und der strafrechtlichen Konsequenzen das Nachtatverhalten auch aus Unternehmenssicht ein relevantes Kriterium darstellt. Dies kann sich insbesondere in Form einer Kooperation und Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung des Sachverhalts manifestieren.
Intern einen Sachverhalt zu untersuchen, erfordert fachliche Expertise, strafrechtliches Know-How, Erfahrungen mit zielgerichteten Befragungen, Kenntnis betreffend den Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, uvm. Während richtig aufgesetzte interne Untersuchungen ein probates Mittel einer guten Strafverteidigung sein können, stellen diese bei nicht sachgerechter Ausführung vielmehr ein Risiko dar.
Wir stehen unseren Mandanten in diesem Zusammenhang als Berater, Organisator und Abwickler von internen Untersuchungen zur Seite. Da interne Untersuchungen oftmals „ermittlerische“ Fachkenntnisse und technische Expertise erfordern, verfügen wir in diesem Bereich über ein Netzwerk an Experten, welche wir fallbezogen beiziehen können. So können wir die notwendigen Voraussetzungen einer internen Untersuchung wie etwa die Aufsetzung eines Datenraums, einer zielgerichteten Suchmaschine, professionelle Befragungen uvm, schaffen.
Rechtsgutachten
Vielfach stellt sich die Frage, ob gewisse (unternehmerische) Vorhaben und Ideen mit den vielschichtigen rechtlichen Anforderungen konformgehen. In diesem Zusammenhang können sich auch Fragen im Hinblick auf die Beurteilung eines Vorhabens aus strafrechtlicher Sicht stellen.
Solche Fragen lassen sich oftmals nicht durch einen einfachen Blick ins Strafgesetzbuch klären, sondern erfordern eine eingehende Auseinandersetzung mit der Materie.
Wir befassen uns mit derartigen Fragen und erarbeiten im Rahmen von Rechtsgutachten die Beantwortung strafrechtlicher Fragen und Problemstellungen. Dabei liefern wir unseren Mandanten nicht nur Antworten, sondern versuchen erforderlichenfalls auch alternative Lösungen aufzuzeigen.
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Kaum ein anderer Bereich der anwaltlichen Praxis ist so vielschichtig und herausfordernd wie die Verteidigung und Beratung in Strafsachen. Aus Sicht der Betroffenen geht es nicht selten um deren Freiheit. Auch die Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung sind enorm. Strafverfahren stellen von Beginn an eine Ausnahmesituation für die Betroffenen dar. Als ausschließlich auf Strafrecht spezialisierte Anwaltskanzlei stellen wir diesen hohen Anspruch der Strafverteidigung und unserer Mandanten sicher.
Mehr erfahrenHierbei handelt es sich um jenen Teil des Rechtssystems, der sich mit der Definition von Straftaten und den dafür vorgesehenen Strafen befasst. Es legt fest, welche Handlungen als strafbar gelten und welche Konsequenzen drohen. Zum allgemeinen Strafrecht zählen Straftaten wie Mord, Raub, Nötigung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung und vieles mehr.
Mehr erfahrenObwohl das Gesetz keine Definition des Wirtschafts- und Korruptionsstrafrechts enthält, handelt es sich hierbei um zwei wesentliche Bereiche des Strafrechts. Im Wirtschaftsstrafrecht hat man mit Tatbeständen wie etwa Untreue, Betrug, betrügerische Krida, wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Geldwäsche oder Bilanzdelikten zu tun. Zu den Korruptionsdelikten sind zB Amtsmissbrauch, Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Verbotene Intervention zu zählen.
Mehr erfahrenSeit 01.01.2006 können neben natürlichen Personen auch juristische Personen und Personengesellschaften (dh Unternehmen bzw Verbände) strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Dementsprechend können Unternehmen bzw Verbände von Strafverfolgung – gleichermaßen wie natürliche Personen – betroffen sein. Die speziellen Regelungen zur Strafbarkeit von Unternehmen bzw Verbänden finden sich im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.
Mehr erfahrenEs darf nicht übersehen werden, dass es im Zusammenhang mit Straftaten oftmals auch Personen gibt, denen durch die jeweilige Tat ein Schaden entstanden ist. Die Strafgesetze bezeichnen diese Betroffenen als „Opfer“. Um die eigenen Rechte und Ansprüche als Opfer in einem Strafverfahren durchsetzen zu können, ist ein sog Privatbeteiligtenanschluss erforderlich.
Mehr erfahrenNeben unserer Kerntätigkeit als Strafverteidiger und strafrechtliche Berater sind wir auch als Vortragende im Einsatz. In Vorträgen und Schulungen vermitteln wir sowohl strafrechtliches Grundwissen als auch Spezialkenntnisse zu einzelnen Materien. Dieser Tätigkeitsbereich komplettiert daher unsere Ausrichtung als Spezialkanzlei für Strafrecht und stellt den hohen Anspruch an die Qualität unserer Arbeit sicher.
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