Privatbeteiligtenvertretung

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Es darf nicht übersehen werden, dass es bei Straftaten neben dem Täter/Beschuldigten/Angeklagten zumeist auch jene Personen gibt, denen durch die jeweilige Tat ein Schaden entstanden ist. Die Strafgesetzte bezeichnen diese Betroffenen als „Opfer“.

Da der Fokus des Strafverfahrens in erster Linie der Aufklärung einer Straftat und Sanktionierung des Täters gilt, hat man als Opfer nur eingeschränkte Rechte. Selbst im Falle einer Verurteilung des Täters kann man als „bloßes“ Opfer hieraus keine Rechtsansprüche ableiten.

Um seine eigenen Rechte und Ansprüche als Opfer in einem Strafverfahren durchsetzen zu können, ist ein sog Privatbeteiligtenanschluss erforderlich. Dabei ist der entstandene Schaden sowohl dem Grunde als auch der Höhe darzulegen und zu beziffern.

Auch im Rahmen der Hauptverhandlung können sich Privatbeteiligte durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. In diesem Zusammenhang sind umfassende Beteiligungsrechte vorgesehen – so können dem Angeklagten, Zeugen und Sachverständigen Fragen gestellt werden, Beweise beantragt werden, uvm.

Wir stehen unseren Mandanten auch im Rahmen der Privatbeteiligtenvertretung und Opfervertretung zur Seite. Damit stellen wir sicher, dass Ihre Rechte und Ansprüche fristgerecht und zielgerichtet geltend gemacht werden, um die aus einer Straftat erwachsenen Nachteile so gering wie möglich zu halten.

Opfervertretung

Als Opfer einer Straftat finden Sie sich oftmals in einer Situation wieder, in der Sie selbst mitgenommen sind, überfordert sind und nicht die Kraft oder Zeit haben, sich ohne Hilfe und Beistand an einem Strafverfahren zu beteiligen.

Die Folgen einer Straftat sind häufig weitreichend und auch wenn Schäden finanziell abgegolten werden, werden die Vorfälle dadurch nicht ungeschehen oder rückgängig gemacht. Die Interessen eines Opfers reichen daher über eine monetäre Schadenswiedergutmachung hinaus. Es geht vielfach um restlose Aufklärung einer Tat und strafrechtliche Sanktionierung des Täters.

Als ausschließlich auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei sorgen wir dafür, dass ihre Ansprüche und Interessen als Opfer einer Straftat berücksichtigt werden. Wir stehen Ihnen in diesen Ausnahmesituationen zur Seite und wachen über die Einhaltung Ihrer Rechte als Opfer. Ein proaktives Zusammenspiel und Kooperation mit den Ermittlungsbehörden kann bei der Aufklärung und Ahndung einer Straftat oftmals entscheidend sein. Dies kostet in der Regel Energie, Kraft und Durchhaltevermögen, welche wir unseren Mandanten abnehmen.

Sachverhaltsdarstellungen / Anzeigen

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, stellt sich in der Regel die Frage:

„Wie und wo kann ich den Sachverhalt zur Anzeige bringen?“

Jeder Sachverhalt ist einzigartig und bedarf einer maßgeschneiderten Vorgehensweise.

Anzeigen können bei der jeweils zuständigen Polizeiinspektion, Polizeikommissariaten, dem Landeskriminalamt, der Staatsanwaltschaft oder gar der WKStA angezeigt werden.

Auch die Form der Anzeige – schriftlich als Sachverhaltsdarstellung oder mündlich im Rahmen einer Vernehmung – kann und sollte auf den einzelfallbezogen gewählt werden.

Im Zuge der Anzeigenerstattung kommt es aber insbesondere auf die inhaltlichen Darstellungen an. Es ist dabei nicht nur entscheidend, wie ein Sachverhalt den Strafverfolgungsbehörden angezeigt wird. Vielmehr müssen umfassende und oftmals komplexe Geschehen für einen Außenstehenden auf eine verständliche sowie nachvollziehbare Weise kommuniziert und dargelegt werden. Denn es geht in einem ersten Schritt darum, dass die Strafverfolgungsbehörden aus einer Anzeige einen Anfangsverdacht ableiten können und überhaupt ein Ermittlungsverfahren einleiten.  

Bereits im Rahmen der Anzeigenerstattung sind überdies auch das weitere Vorgehen in einem Ermittlungsverfahren und ermittlungstaktische Erwägungen zu berücksichtigen. So erscheint es vielfach zweckmäßig, schon in diesem Stadium konkrete Ermittlungsschritte anzuzeigen und Maßnahmen zur Sicherung der (Opfer-)Interessen anzuregen. Dies kann etwa in Form der Sicherung von Vermögenswerten durch Kontosperren, Sicherung von Beweisen im Rahmen von Hausdurchsuchungen, Standortermittlungen des Täters, Telefonüberwachungen, uvm, stattfinden.

Wir sind ausschließlich im Bereich der strafrechtlichen Beratung und Vertretung tätig. Dabei sind wir vielfach auch mit der Verteidigung von Beschuldigten und Angeklagten mandatiert. Wir können daher die üblichen Vorgehensweisen von vermeintlichen Straftätern, Ermittlungsbehörden und Beteiligten antizipieren.

Diese Erfahrungen und dieses Wissen lassen wir gerade im Bereich der Anzeigenerstattungen und Sachverhaltsdarstellungen einfließen. Damit legen wir für unsere Mandanten den Grundstein, dass ihre Interessen als Opfer/Privatbeteiligte im weiteren Verfahren bestmöglich gewahrt sind und durchgesetzt werden können.

weitere

Kaum ein anderer Bereich der anwaltlichen Praxis ist so vielschichtig und herausfordernd wie die Verteidigung und Beratung in Strafsachen. Aus Sicht der Betroffenen geht es nicht selten um deren Freiheit. Auch die Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung sind enorm. Strafverfahren stellen von Beginn an eine Ausnahmesituation für die Betroffenen dar. Als ausschließlich auf Strafrecht spezialisierte Anwaltskanzlei stellen wir diesen hohen Anspruch der Strafverteidigung und unserer Mandanten sicher.

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Hierbei handelt es sich um jenen Teil des Rechtssystems, der sich mit der Definition von Straftaten und den dafür vorgesehenen Strafen befasst. Es legt fest, welche Handlungen als strafbar gelten und welche Konsequenzen drohen. Zum allgemeinen Strafrecht zählen Straftaten wie Mord, Raub, Nötigung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung und vieles mehr.

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Obwohl das Gesetz keine Definition des Wirtschafts- und Korruptionsstrafrechts enthält, handelt es sich hierbei um zwei wesentliche Bereiche des Strafrechts. Im Wirtschaftsstrafrecht hat man mit Tatbeständen wie etwa Untreue, Betrug, betrügerische Krida, wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Geldwäsche oder Bilanzdelikten zu tun. Zu den Korruptionsdelikten sind zB Amtsmissbrauch, Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Verbotene Intervention zu zählen.

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Seit 01.01.2006 können neben natürlichen Personen auch juristische Personen und Personengesellschaften (dh Unternehmen bzw Verbände) strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Dementsprechend können Unternehmen bzw Verbände von Strafverfolgung – gleichermaßen wie natürliche Personen – betroffen sein. Die speziellen Regelungen zur Strafbarkeit von Unternehmen bzw Verbänden finden sich im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.

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Der Bereich „Compliance“ befasst sich mit der Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien, Standards und internen Regeln zur Vermeidung von Regelverstößen und rechtlichen Risiken in Unternehmen oder Organisationen. Ein funktionierendes Compliance-System ist nicht nur zur Minimierung (straf-)rechtlicher Risiken erforderlich. Vielmehr zeigt sich, dass Compliance-Verstöße auch dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit eines Unternehmens schaden können.

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Neben unserer Kerntätigkeit als Strafverteidiger und strafrechtliche Berater sind wir auch als Vortragende im Einsatz. In Vorträgen und Schulungen vermitteln wir sowohl strafrechtliches Grundwissen als auch Spezialkenntnisse zu einzelnen Materien. Dieser Tätigkeitsbereich komplettiert daher unsere Ausrichtung als Spezialkanzlei für Strafrecht und stellt den hohen Anspruch an die Qualität unserer Arbeit sicher.

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