Viele Beschuldigte bzw. Verdächtige sehen sich in Strafverfahren mit Betrugsvorwürfen konfrontiert. Beim Tatbestand des Betrugs handelt es sich, neben Veruntreuung und Untreue, um eines der häufigsten Delikte im Bereich des Vermögens- und Wirtschaftsstrafrechts. Der Betrug nach § 146 StGB ist ein zentraler Tatbestand der Wirtschaftskriminalität und kann je nach Schadenshöhe und Begehungsweise erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Häufig erfahren Betroffene erstmals durch eine polizeiliche Vorladung, ein Schreiben der Staatsanwaltschaft oder die Mitteilung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens vom Vorwurf. In diesem Stadium ist eine frühzeitige rechtliche Einordnung des Sachverhalts von wesentlicher Bedeutung, insbesondere im Hinblick darauf, ob die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale erfüllt sind und welche strafrechtlichen Folgen drohen können.
Der vorliegende Beitrag stellt die rechtlichen Grundlagen des Betrugs nach österreichischem Recht dar, zeigt auf, welche Formen von Betrug das Strafgesetzbuch kennt, welche Strafen drohen können und worauf es bei der Strafverteidigung in Betrugsverfahren besonders ankommt.
Was bedeutet ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs?
Ein Ermittlungsverfahren wird von Amts wegen oder aufgrund einer Anzeige eingeleitet. Eine Anzeige kann vom Geschädigten selbst oder von jeder Person erstattet werden, die Kenntnis von einer Straftat hat. Zuständig für das Ermittlungsverfahren sind insbesondere Polizei und Staatsanwaltschaft. In gewissen Fällen kann auch eine Zuständigkeit der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) begründet sein – vgl § 20a StPO. Bei Offizialdelikten wie Betrug ist die Strafverfolgung nicht vom Willen des Anzeigers abhängig, eine einmal erstattete Anzeige kann nicht zurückgezogen werden.
Nach Einlangen einer Anzeige ermittelt in der Regel die Polizei den Sachverhalt und sichert Beweise. Die Ergebnisse werden der Staatsanwaltschaft übermittelt, die über das weitere Vorgehen entscheidet. Voraussetzung für die Führung eines Ermittlungsverfahrens ist ein Anfangsverdacht, also konkrete und überprüfbare Anhaltspunkte dafür, dass eine Straftat begangen worden sein könnte.
Das Ermittlungsverfahren kann in einer Anklage, einer Einstellung des Verfahrens oder in einem Rücktritt von der Verfolgung (sogenannte Diversion) enden. Fehlen bereits zu Beginn ausreichende Anhaltspunkte, wird von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens grundsätzlich abgesehen.
Welche Arten von Betrug gibt es nach dem österreichischen StGB?
Das österreichische Strafrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen drei Arten des Betrugs, die sich insbesondere nach Schadenshöhe, Vorgehensweise und Intensität unterscheiden.
Betrug (§ 146 StGB)
Beim Grundtatbestand des Betrugs nach § 146 StGB (sog „einfacher“ Betrug) täuscht der Täter über Tatsachen, erregt dadurch einen Irrtum und verursacht einen Vermögensschaden. Charakteristisch ist, dass keine besonders erschwerenden Umstände (wie etwa eine gewisse Schadenshöhe, Begehungsweise, oÄ) hinzutreten.
Beispiel:
Eine Person gibt bei einem Kauf bewusst falsche Angaben zu ihrer Zahlungsfähigkeit an und erhält Ware, obwohl sie weiß oder es zumindest ernstlich für möglich hält, dass sie den Kaufpreis nicht bezahlen wird.
Der „einfache“ Betrug ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Schwerer Betrug (§ 147 StGB)
Der schwere Betrug nach § 147 StGB ist eine Qualifikation des „einfachen Betrugs“ nach § 146 StGB. Er liegt vor, wenn zusätzliche Umstände verwirklicht werden, die den Unrechtsgehalt der Tat erhöhen, insbesondere durch den Einsatz bestimmter Täuschungsmittel oder durch eine erhöhte Schadenssumme.
Nach § 147 Abs 1 StGB macht sich wegen schweren Betrugs strafbar, wer zur Begehung eines Betrugs eine falsche oder verfälschte Urkunde (sog Urkundenbetrug), ein falsches, verfälschtes oder entfremdetes unbares Zahlungsmittel, ausgespähte Daten eines unbaren Zahlungsmittels, falsche oder verfälschte Daten, ein anderes solches Beweismittel oder ein unrichtiges Messgerät verwendet (Beweismittelbetrug) oder sich fälschlich als Beamter ausgibt.
Ebenfalls erfasst ist der Betrug mit mehr als geringem Schaden, wenn über die Anwendung verbotener Wirkstoffe oder Methoden zu Zwecken des Dopings im Sport getäuscht wird (§ 147 Abs 1a StGB – Dopingbetrug). In diesen Fällen beträgt der Strafrahmen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Beispiel:
Ein vermeintlicher Investmentberater legt gefälschte Vertragsunterlagen vor und veranlasst mehrere Personen, hohe Geldbeträge in ein tatsächlich nicht existentes Investmentprojekt zu investieren.
Ein weiterer Fall des schweren Betrugs liegt gemäß § 147 Abs 2 StGB vor, wenn der durch die Tat verursachte Schaden 5.000 Euro übersteigt. Übersteigt der Schaden 300.000 Euro, liegt eine besonders streng bestrafte Qualifikation nach § 147 Abs 3 StGB vor, die mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bedroht ist.
Gewerbsmäßiger Betrug (§ 148 StGB)
Gewerbsmäßiger Betrug nach § 148 StGB liegt vor, wenn der Täter Betrugshandlungen in der Absicht begeht, sich durch deren wiederholte Begehung über längere Zeit hindurch ein nicht bloß geringfügiges fortlaufendes Einkommen zu verschaffen (Gewerbsmäßigkeit ist in § 70 StGB definiert). Maßgeblich ist dabei eine jährliche Durchschnittsbetrachtung: Von einer relevanten Einnahmequelle geht das Gesetz aus, wenn das erzielte Einkommen im Durchschnitt monatlich 400 Euro übersteigt.
Wer einen Betrug gewerbsmäßig begeht, ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu bestrafen. Wird hingegen ein schwerer Betrug nach § 147 Abs. 1 bis 2 StGB gewerbsmäßig begangen, sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor.
Beispiel:
Eine Person betreibt mehrere Online-Shops, kassiert Vorauszahlungen und liefert systematisch keine Ware aus.
Welche Ermittlungsmaßnahmen drohen bei Betrugsvorwürfen?
Je nach Intensität und Gewicht des Tatvorwurfs können Strafverfolgungsbehörden unterschiedlich eingriffsintensive Ermittlungs- und Zwangsmaßnahmen setzen. Diese reichen von Durchsuchungen von Orten und Gegenständen (sog Hausdurchsuchungen), über Sicherstellungen und Beschlagnahmen (etwa von (Beweis-)Gegenständen und Vermögenswerten) bis hin zur Telekommunikationsüberwachung. In besonders schwerwiegenden Fällen kommen auch Festnahmen in Betracht. Welche Maßnahmen im konkreten Verfahren angeordnet werden, hängt maßgeblich von der Schwere des Vorwurfs und dem Verhalten des Beschuldigten ab.
Ermittlungsmaßnahmen dienen insbesondere der Sicherung von Beweisen, Aufklärung der Sach- und Rechtslage sowie der Sicherung vermögensrechtlicher Ansprüche (Verfall, Privatbeteiligtenansprüche udgl). Gerade in Betrugsverfahren gestalten sich die Ermittlungsmaßnahmen häufig vielschichtig und umfangreich. Für jede dieser Maßnahmen bestehen gesetzliche Regelungen, die ihre Voraussetzungen und Zulässigkeit regeln.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, können die zugrunde liegenden Anordnungen und Beschlüsse angefochten werden, was insbesondere auch dazu führen kann, dass Beweise im weiteren Verfahren nicht verwertet werden dürfen. Da der Ausgang des Verfahrens von solchen Ermittlungsmaßnahmen und den daraus gewonnenen Erkenntnissen oftmals wesentlich abhängt, ist eine umgehende rechtliche Prüfung und ein professionelles Einschreiten eines Strafverteidigers von weitreichender sowie nachhaltiger Bedeutung.
Warum ist eine frühe Strafverteidigung bei Betrugsvorwürfen entscheidend?
Wird ein Betrugsvorwurf erhoben, ist es entscheidend, frühzeitig einen auf Vermögens- und Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger beizuziehen. Bereits im Ermittlungsverfahren werden entscheidende Grundlagen für den weiteren Verfahrensverlauf geschaffen, deren Auswirkungen sich später nur schwer korrigieren lassen. Insbesondere in Anbetracht der möglichen Konsequenzen (gegebenenfalls Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren; Nebenfolgen wie etwa Gewerbeausschluss, Disqualifikation von Geschäftsführern; uvm) ist eine professionelle und durchdachte Verteidigung unerlässlich.
Als Strafverteidiger verschaffen wir uns einen umgehenden Überblick über den konkreten Vorwurf sowie die zugrundeliegenden Verdachtslage, nehmen Akteneinsicht und erörtern anschließend mit unseren Mandanten die maßgebliche Sach- und Rechtslage in vertraulichem Rahmen. Parallel dazu übernehmen wir die Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden und dienen als zentraler Ansprechpartner für die Verfahrensbeteiligten.
Auf Grundlage des jeweiligen Einzelfalls erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die es insbesondere ermöglicht, den Betrugsvorwurf sachlich einzuordnen und ihre Verfahrensrechte wirksam sowie zweckentsprechend wahrzunehmen.
Eine frühzeitige Strafverteidigung ermöglicht es, das Verfahren von Beginn an kontrolliert sowie zielgerichtet zu führen und ist für einen günstigen Verfahrensausgang von grundlegender Bedeutung.
Kontaktieren Sie unsFAQ – Häufig gestellte Fragen zur Strafverteidigung bei Betrugsvorwürfen
Betrug (§ 146 StGB) liegt vor, wenn jemand über Tatsachen täuscht, dadurch einen Irrtum erzeugt und einen Vermögensschaden verursacht. Er ist eines der häufigsten Delikte im Vermögens- und Wirtschaftsstrafrecht.
Betrug kann als einfacher, schwerer und/oder gewerbsmäßiger Betrug begangen werden. Die Unterscheidung hängt von Schadenshöhe, Vorgehensweise und Wiederholungsabsicht ab.
Die Polizei ermittelt den Sachverhalt, sichert Beweise und übermittelt diese an die Staatsanwaltschaft. Das Verfahren kann mit einer Anklage, einer Einstellung oder einer Diversion enden.
Je nach Schwere des Betrugs können insbesondere Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen, Telekommunikationsüberwachung oder Festnahmen angeordnet bzw. bewilligt werden, um Beweise zu sichern und den Sachverhalt aufzuklären.
Sobald ein Betrugsvorwurf besteht, sollte ein auf Vermögens- und Wirtschaftsstrafrecht spezialisierter Anwalt beauftragt werden. Frühzeitige Verteidigung kann entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein.
Die Strafen richten sich nach Art und Schwere des Betrugs. Sie reichen von Geldstrafen und kurzen Freiheitsstrafen beim einfachen Betrug bis zu mehrjährigen Haftstrafen bei schwerem oder gewerbsmäßigem Betrug.
Er prüft die Vorwürfe, analysiert die Beweislage, entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie, übernimmt die Kommunikation mit Behörden und schützt die Rechte des Beschuldigten.
Frühzeitiges Handeln ermöglicht, das Verfahren von Beginn an kontrolliert zu steuern, Verfahrensrechte effektiv wahrzunehmen und die Chancen auf einen positiven Ausgang zu erhöhen.