Ein unerwartetes Klingeln, fremde Personen in Ihrer Wohnung, gezielte Fragen, Durchsuchungen, Sicherstellungen und Beschlagnahmen – eine Hausdurchsuchung erfolgt für Betroffene meist überraschend, zu einer unbekannten Uhrzeit und führt zu Verunsicherungen. Für Betroffene ist sie regelmäßig mit erheblichen rechtlichen und persönlichen Belastungen verbunden. Bei der Durchsuchung von Orten und Gegenständen handelt es sich um einen der schwerwiegendsten Eingriffe in die Privatsphäre. Folglich ist eine Durchsuchung nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.
Gerade in diesem Moment ist es entscheidend, die eigenen Rechte zu kennen und sich richtig zu verhalten. Nicht jede Hausdurchsuchung ist rechtmäßig.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine Hausdurchsuchung nach der Strafprozessordnung zulässig ist, welche Rechte Ihnen zustehen und wie Sie sich im Ernstfall richtig verhalten, um schwerwiegende Folgen zu vermeiden.
Wann darf eine Hausdurchsuchung stattfinden?
In Österreich ist das Hausrecht verfassungsrechtlich geschützt. Das bedeutet, dass Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihre Geschäftsräume grundsätzlich nicht ohne gesetzliche Grundlage betreten oder durchsucht werden dürfen. Eine Hausdurchsuchung stellt eine Durchsuchung von Orten und Gegenständen im Sinne des § 117 Z 2 StPO dar und ist nur unter klar definierten Voraussetzungen erlaubt:
• Ein konkreter Verdacht muss vorliegen
Die Ermittlungsbehörden dürfen nur dann durchsuchen, wenn sie konkrete Hinweise darauf haben, dass sich in den Räumen eine verdächtige Person aufhält oder Sie Beweismittel zu einer Straftat bzw. zur Aufklärung einer Straftat aufbewahren. Eine bloße Vermutung reicht nicht aus. Nach § 119 Abs 1 StPO müssen aussagekräftige Tatsachen vorliegen. Eine Hausdurchsuchung kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nicht nur bei Beschuldigten, sondern auch bei sonstigen Personen durchgeführt werden. Grundsätzlich können sämtliche Straftatbestände Anlass für eine Hausdurchsuchung geben (etwa Betrug, Untreue, Suchtmittel, Raub, Diebstahl – aber auch Vorwürfe nach dem Waffengesetz). Eine wichtige Grenze bildet dabei in erster Linie die Verhältnismäßigkeit.
• Es braucht einen richterlichen Beschluss
In der Regel darf eine Durchsuchung nur auf Grundlage eines gerichtlichen Beschlusses bzw. einer gerichtlich bewilligten Anordnung erfolgen. Der Beschluss muss schriftlich begründet sein und klar festhalten, welche Räume betroffen sind und welche Beweismittel oder Gegenstände gesucht werden. Hausdurchsuchungen unterliegen dabei auch den formellen Anforderungen des § 120 StPO.
• Ausnahme: Gefahr im Verzug
Nur wenn keine Zeit bleibt, eine richterliche Bewilligung einzuholen, etwa weil Beweismittel sonst verschwinden könnten, dürfen die Behörden sofort handeln und die Hausdurchsuchung bei Gefahr in Verzug durchführen. Auch in diesem Fall muss die Maßnahme im Nachhinein überprüft und ein gerichtlicher Beschluss eingeholt werden.
Wie verhalte ich mich richtig bei einer Hausdurchsuchung?
Eine Hausdurchsuchung verläuft oft hektisch und emotional. In der Praxis zeigt sich, dass Hausdurchsuchungen meist an Tagesrandzeiten (d.h. früh morgens oder spät abends) durchgeführt werden. Schon allein dieser Umstand überfordert oftmals die Betroffenen und ist insbesondere auch für das private Umfeld (etwa Familienmitglieder) besonders belastend. Trotzdem ist es gerade in dieser Situation entscheidend, kühlen Kopf zu bewahren, überlegt zu handeln und seine Rechte zu schützen. Dadurch können schwerwiegende Konsequenzen vermieden werden.
1. Bewahren Sie Ruhe
Auch wenn die Situation belastend ist, behalten Sie Ruhe. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und vermeiden Sie spontane Aussagen. Ihr Verhalten in diesem Moment kann später von Bedeutung sein.
2. Verlangen Sie den Durchsuchungsbefehl
Sie haben das Recht, den richterlichen Beschluss bzw. die Anordnung der Staatsanwaltschaft einzusehen. Darin steht, weshalb durchsucht wird, wonach gesucht wird und welche Räume betroffen sind. Der Durchsuchungsbefehl muss den Tatverdacht und den Zweck der Hausdurchsuchung gemäß § 119 StPO erkennen lassen.
3. Rufen Sie sofort Ihren Rechtsanwalt an
Zögern Sie nicht, rechtliche Unterstützung zu holen. Ihr Anwalt kann anwesend sein und darauf achten, dass die Hausdurchsuchung korrekt abläuft. Ersuchen Sie die Ermittlungsbehörden, Ihnen die Gelegenheit zu geben, Ihren Rechtsanwalt zu verständigen und bis zu dessen Eintreffen mit der Durchsuchung zuzuwarten.
4. Keine Mitwirkungspflicht
Sie sind nicht verpflichtet, bei der Durchsuchung mitzuwirken, Gegenstände herauszugeben oder Fragen zu beantworten. Bei einer Beschlagnahme von elektronischen Datenträgern (Handy, Laptop, udgl) sind Sie nicht verpflichtet, Zugangscodes bekanntzugeben. Generell ist es Ihr Recht, zu schweigen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch, bis Sie rechtliche Beratung erhalten haben. Auch Ihre (informellen) Angaben können in einem Amtsvermerk festgehalten werden.
5. Dokumentieren Sie den Ablauf der Hausdurchsuchung
Begleiten Sie die Beamten, soweit das erlaubt ist und halten Sie wichtige Informationen fest. Notieren Sie Namen, die Uhrzeit der Hausdurchsuchung, sowie die gesetzten Maßnahmen.
Wenn die Polizei Gegenstände sicherstellt und beschlagnahmt, schreiben Sie sich genau auf, was mitgenommen wurde. Diese Aufzeichnungen können später hilfreich sein. Zudem sollte Ihnen ein Protokoll über die sichergestellten oder beschlagnahmten Gegenstände ausgefolgt werden.
Nach der Durchsuchung – was Sie tun sollten
Im Rahmen der Hausdurchsuchung erhalten Sie die gerichtlich bewilligte Durchsuchungsanordnung (Durchsuchungsbefehl) sowie ein (Sicherstellungs- und Beschlagnahme-)Protokoll. Darin ist festgehalten, was genau durchsucht wurde und welche Gegenstände sichergestellt oder beschlagnahmt wurden. Lesen Sie diese Dokumente sorgfältig durch und besprechen Sie sie mit Ihrem Anwalt.
Gemeinsam kann insbesondere geprüft werden:
• War die Hausdurchsuchung gemäß § 119 StPO rechtmäßig?
• Sind die Sicherstellungen und Beschlagnahmen zulässig?
• Wurden Ihre Rechte missachtet?
• Ist eine Beschwerde oder ein Einspruch sinnvoll?
Häufig ist eine Hausdurchsuchung erst der Beginn eines Ermittlungsverfahrens. Zudem wird hier bereits eine wichtige Weichenstellung für den Ausgang des Strafverfahrens getroffen. Beachten Sie, dass die Erhebung von Rechtsmitteln gegen Durchsuchungen, Sicherstellungen und Beschlagnahmen an gesetzlich determinierte Fristen (14 Tage oder sechs Wochen) gebunden sind, weswegen ein rasches Handeln geboten ist.
Hausdurchsuchung? Jetzt rechtliche Soforthilfe sichern!
Eine Hausdurchsuchung kann schwerwiegende Folgen haben – für Ihr Privatleben, Ihr Unternehmen und Ihre berufliche Zukunft. Durchsuchungen von Orten und Gegenständen nach § 119 StPO stellen einen besonders intensiven Eingriff in die Privatsphäre dar.
Wenn bei Ihnen eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat oder Sie eine solche befürchten, handeln Sie sofort. Je früher Sie rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen, desto besser lassen sich Ihre Rechte schützen und Fehler verhindern.
Wenn Sie von einer Hausdurchsuchung betroffen sind oder unsicher sind, wie die Maßnahme rechtlich zu bewerten ist, ist eine frühzeitige Beratung durch einen erfahrenen Strafverteidiger von MPW-Rechtsanwälte von entscheidender Bedeutung.
Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung sorgfältig und vertreten Ihre Interessen konsequent gegenüber den Ermittlungsbehörden und im weiteren Strafverfahren.
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