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Körperverletzung in Österreich: Definitionen, Strafen und das richtige Verhalten im Ermittlungsverfahren

Körperverletzung in Österreich: Definitionen, Strafen und das richtige Verhalten im Ermittlungsverfahren

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Körperverletzungsdelikte zählen zu den häufigsten Straftaten in Österreich. Oft beginnen sie mit einem kurzen Moment der Unbeherrschtheit: ein Stoß, eine Rangelei, ein Schubser und plötzlich befindet man sich in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

Für viele Betroffene ist eine solche Situation belastend; Unsicherheit und die Frage nach möglichen Konsequenzen stehen im Raum. Genau dann ist es wichtig, sich umgehend an eine erfahrene Strafrechtskanzlei wie MPW Rechtsanwälte zu wenden, um professionell begleitet zu werden.

Der folgende Beitrag erklärt klar und verständlich,

  • wann eine Körperverletzung vorliegt,
  • welche Arten und Strafen das österreichische Strafrecht vorsieht,
  • wie ein Ermittlungsverfahren abläuft,
  • und wie Sie sich als Beschuldigter am besten verhalten.

Damit erhalten Sie eine rechtssichere Orientierung, bevor Sie eine wichtige Entscheidung treffen.

Wann liegt eine Körperverletzung vor?

Eine Körperverletzung in Österreich liegt vor, wenn das körperliche oder seelische Wohlbefinden eines Menschen nicht nur geringfügig beeinträchtigt wird.

Dazu zählen:

  • Prellungen, Wunden, Brüche
  • Schmerzen oder Schwellungen
  • psychische Leiden wie Schock oder Angstzustände

Für die Strafbarkeit ist nicht entscheidend, ob der Täter die Verletzung beabsichtigt hat.
Schon der Stoß, der zu einem Sturz führt, kann den Tatbestand der Körperverletzung nach § 83 StGB erfüllen.

Welche Arten von Körperverletzung gibt es?

Das Strafgesetzbuch unterscheidet mehrere Formen von Körperverletzung, die sich in Schwere und Strafmaß unterscheiden.

1. Einfache Körperverletzung (§ 83 StGB)

Diese Form liegt vor, wenn eine Person am Körper verletzt oder an der Gesundheit geschädigt wird.

Hierzu gehören:

Verletzung am Körper

Nicht unerhebliche Eingriffe in die körperliche Integrität (z. B. Brüche, Schnittwunden).

Gesundheitsschädigung

Krankheitswertige Funktionsstörungen, auch psychische.

Misshandlung (§ 83 Abs 2 StGB)

Jede körperliche Einwirkung, die das Wohlbefinden beeinträchtigt, selbst ohne sichtbare Verletzung.

2. Vorsatz oder Fahrlässigkeit? Der entscheidende Unterschied

Ob eine Handlung vorsätzlich oder fahrlässig erfolgte, spielt für das Strafmaß eine zentrale Rolle.

Vorsatz (§ 5 StGB)

Der Täter weiß oder akzeptiert, dass seine Handlung eine Verletzung verursachen kann.

Fahrlässigkeit (§ 88 StGB)

Die Verletzung passiert, weil die notwendige Sorgfalt nicht eingehalten wurde.

Im Alltag ist dieser Unterschied oft der Schlüsselfaktor für:

  • Diversion statt Anklage
  • geringeres Strafmaß
  • mögliche Einstellung des Verfahrens

3. Schwere Körperverletzung (§ 84 StGB)

Eine Verletzung gilt als schwer, wenn

  • die Gesundheitsschädigung länger als 24 Tage andauert, oder
  • eine an sich schwere Verletzung vorliegt, wie z. B. ein Knochenbruch.

Bei schweren oder qualifizierten Tathandlungen steigen die Strafdrohungen deutlich an.

Welche Strafen drohen bei Körperverletzung?

Die Strafen sind insbesondere abhängig vom Schweregrad der Tat:

Einfache Körperverletzung (§ 83 StGB)

à Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe

Körperverletzung gegen besonders geschützte Berufsgruppen (§ 83 Abs 3 StGB)

à bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe

Schwere Körperverletzung (§ 84 Abs 1 StGB)

à bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe

Fahrlässige schwere Körperverletzung (§ 84 Abs 4 StGB)

à 6 Monate bis 5 Jahre

Besonders schwere oder tödliche Folgen (§§ 8587 StGB)

à bis zu 10 Jahre

Wie läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung ab?

Viele Betroffene wissen nicht, was sie erwartet. Der Ablauf folgt grundsätzlich einem klaren Schema:

1. Anzeige / Polizeimeldung

Das Verfahren beginnt oft automatisch, selbst wenn das Opfer keine Anzeige wünscht.

2. Erstmaßnahmen

Beweissicherung: Fotos, ärztliche Bestätigungen, Zeugenaussagen.

3. Beschuldigtenvernehmung

Sie haben insbesondere das Recht zu:

  • schweigen
  • einen Anwalt beizuziehen
  • Fragen nicht zu beantworten
  • eine korrekte Rechtsbelehrung zu erhalten

4. Beweiserhebung

z. B. Chatverläufe, Videoaufnahmen, medizinische Unterlagen.

5. Entscheidung der Staatsanwaltschaft

Mögliche Ergebnisse:

  • Einstellung
  • Diversion
  • Strafverfügung
  • Anklage

Was tun, wenn man wegen Körperverletzung beschuldigt wird?

  1. Ruhe bewahren. Spontane Erklärungen verursachen oft Widersprüche.
  2. Nicht ohne Anwalt aussagen. Die Polizei kennt den Akt – Sie nicht.
  3. Schweigen nutzen. Ihr Recht zu schweigen ist eines Ihrer wichtigsten Schutzrechte.
  4. Sofort Rechtsanwalt kontaktieren. Frühzeitige Beratung verhindert Fehler von Beginn an.
  5. Keine Gespräche abseits der offiziellen Einvernahme. Auch beiläufig gesagte Sätze können vermerkt und verwertet werden.
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FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Körperverletzungen

Eine Körperverletzung liegt vor, wenn das körperliche oder seelische Wohlbefinden eines Menschen nicht bloß unerheblich beeinträchtigt wird. Dazu zählen sowohl körperliche Verletzungen als auch Gesundheitsschädigungen mit Krankheitswert, einschließlich psychischer Beeinträchtigungen.

Bereits ein Stoß oder Schubser kann den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen, wenn es dadurch zu Schmerzen, Verletzungen oder einer Gesundheitsschädigung kommt. Eine sichtbare Verletzung ist nicht zwingend erforderlich.

Von einer einfachen Körperverletzung spricht man bei Verletzungen oder Gesundheitsschädigungen ohne besondere Folgen. Eine schwere Körperverletzung liegt vor, wenn die Beeinträchtigung länger als 24 Tage andauert oder eine an sich schwere Verletzung, etwa ein Knochenbruch, vorliegt.

Vorsätzliche Körperverletzung liegt vor, wenn der Täter die Verletzung zumindest billigend in Kauf nimmt. Fahrlässige Körperverletzung liegt vor, wenn die Verletzung aufgrund mangelnder Sorgfalt verursacht wird. Dieser Unterschied hat wesentlichen Einfluss auf das Strafmaß und den weiteren Verfahrensverlauf.

Die Strafdrohung richtet sich nach Art und Schwere der Tat. Sie reicht von Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr bei einfacher Körperverletzung bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen bei schweren oder qualifizierten Fällen.

Körperverletzungsdelikte werden häufig von Amts wegen verfolgt. Das bedeutet, dass ein Ermittlungsverfahren auch dann eingeleitet werden kann, wenn die Opfer keine Anzeige erstatten oder diese später zurückziehen möchten.

Beschuldigte sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Es besteht ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht.

Ohne Kenntnis der Aktenlage besteht die Gefahr unbedachter Aussagen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ermöglicht eine fundierte Einschätzung der Situation und des richtigen weiteren Vorgehens.

Mögliche Ausgänge sind die Einstellung des Verfahrens, eine diversionelle Erledigung, der Erlass einer Strafverfügung oder die Erhebung einer Anklage. Welche Entscheidung getroffen wird, hängt von der Beweislage und der rechtlichen Bewertung ab.

Bewahren Sie Ruhe, machen Sie keine unüberlegten Aussagen und nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu einem Strafverteidiger auf. Gerade im Ermittlungsverfahren können Fehlentscheidungen weitreichende Folgen haben.

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